Grundstück-Rechner WallisGrundstückgewinnsteuer · Privatvermögen
Tarif Art. 52 StG VS
CHF
CHF
5Jahre
Wert
%
Alternative zum Verkaufspreis
CHF
Erschliessung, Bauten, Perimeterbeiträge, Mehrwertabgabe
CHF
Notar, Grundbuch, Handänderung
CHF
Makler, Notar, Inserate
Besitzdauer auf den Tag genau
Tarifanwendung
Das Gesetz ordnet die Sätze Gewinnklassen zu. Gängige Rechner wenden den Klassensatz auf den ganzen Gewinn an. Bei Gewinnen über CHF 50’000 lohnt sich eine Rückfrage bei der Steuerverwaltung.
Dir bleiben nach Steuer
CHF82’000

Steuer–
Rendite total–aufs Kapital
Rendite p.a.–CAGR

Steuer-Terrassen

Jede Stufe zeigt die Steuer auf deinen Gewinn, wenn du im jeweiligen Besitzjahr verkaufst. Zieh über die Grafik, um das Verkaufsjahr zu ändern.

Abrechnung

Hinweise

Davon an die Gemeinde (⅔)–
Davon an den Kanton (⅓)–
Tarif nach Art. 52 StG Wallis
Besitzjahrbis CHF 50’00050’001–100’000über 100’000

So wird gerechnet

  • Steuerbarer Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Investitionen − Kauf- und Verkaufskosten.
  • Besitzjahr = volle Jahre + 1. Wer nach 5 vollen Jahren verkauft, ist im 6. Besitzjahr.
  • Jahre 1–5 mit Zuschlag. Ab dem 6. Jahr sinkt der Grundsatz von 12, 18 bzw. 24 % um 4 % pro Jahr. Nach 25 Jahren gelten 1, 2 bzw. 3 %.
  • Steuerbeträge unter CHF 100 werden nicht erhoben.

Nicht enthalten

  • Grundstück- und Vermögenssteuer während der Haltedauer
  • Finanzierung, Hypothekarzinsen, Unterhalt, Inflation
  • Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung, Erbgang oder Schenkung
  • Grundstücke im Geschäftsvermögen

Rechtsgrundlage

Steuergesetz des Kantons Wallis, Art. 48–52. Gesetzesauszug der Kantonalen Steuerverwaltung

Schätzung ohne Gewähr. Massgebend ist die Veranlagung der Kantonalen Steuerverwaltung Wallis.